Das EUDATAREG Privacy Update dreht sich dieses Mal um: Gesichtserkennungssoftware in den USA, die Grundsatzentscheidung des EuGHs zum Thema dynamische IP-Adressen, Datentausch zwischen Facebook und WhatsApp und was Big-Data-Firmen zum EU-US-Privacy-Shield wissen sollten. Wir wünschen Ihnen einen guten Start in die Woche.
Gesichtserkennungssoftware: Viele US-Amerikaner bereits abgespeichert
Gesichtserkennungssoftware von FBI und Co. hat in den USA etwa 117 Millionen biometrische Daten gesammelt, wie eine Untersuchung des Centers for Privacy and Technology an der Georgetown-Universität aufgedeckt hat. Damit ist der Großteil aller erwachsenen US-Amerikaner abgespeichert.
- Die Studie des Centers for Privacy and Technolog ist online einsehbar: The Perpetual Line-up – Unregulated Police Face Recognition in America
- Das Magazin „Wired“ beschäftigt sich näher mit dem Thema Gesichtserkennung: Cops Have a Database of 117M Faces. You’re Probably in It
EuGH-Grundsatzentscheidung zu IP-Adressen: Was das Urteil nach sich ziehen kann
Am Mittwoch hat der Europäische Gerichtshof sein lang erwartetes Urteil zu dynamischen IP-Adressen gefällt, wie wir bereits berichtet haben. Durch die Entscheidung in der Sache C‑582/14 Breyer gegen die Bundesrepublik Deutschland kommen auf Datenschutzbehörden einige Veränderungen zu: Zum einen legt die europäische Instanz den Begriff der personenbezogenen Daten deutlich enger aus. Zum anderen werden pauschale Verbote zur Verarbeitung solcher Online-Kennungen unzulässig.
- Auf „Datenschutz-Notizen“ geht der Autor weiter ins Detail: Die EuGH-Bombe ist geplatzt – Aufsichtsbehörden sehen den Datenschutz in Trümmern – Folgen der Breyer-Entscheidung
- Das Portal der „Tagesschau“ hat außerdem ein FAQ zum Urteil zusammengestellt
Austausch von Nutzerdaten: Facebook wehrt sich
Facebook wehrt sich gegen die Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Prof. Johannes Caspar: Ende September hatte Caspar gegenüber Facebook angeordnet, den Datentausch zwischen WhatsApp und Facebook für alle deutschen User zu unterlassen.
- Was die Social-Media-Plattform mit ihrem Eilantrag erreichen will, erklärt „Heise“: Facebook wehrt sich gegen Datentransfer-Verbot aus Hamburg
- Auf „delegedata.de“ finden Sie außerdem einen ausführlichen Kommentar zu der Entwicklung
Mitglied im EU-US-Privacy-Shield: Was Big-Data-Unternehmen wissen sollten
Das Safe-Harbor-Abkommen ist passé, seit Juli 2016 gilt das EU-US-Privacy-Shield. Besonders Big-Data-Firmen, die Informationen über den Atlantik senden, müssen sich mit neuen Vorgaben und Richtlinien auseinandersetzen. Was gibt es in dieser Hinsicht zu bedenken? Was ist zu beachten?
- „BigData Insider“ beschäftigt sich ausführlich mit den Problemen und Fragen rund um das EU-US-Privacy-Shield
Sie haben Fragen zu unseren Themen? Dann wenden Sie sich an unser Datenschutzteam.