Durch die zukünftig unionsweit Geltung beanspruchende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird der nationale Gesetzgeber der schwierigen Herausforderung ausgesetzt das komplexe deutsche Datenschutzrecht mit europarechtlichen Vorgaben in Einklang zu bringen. Der europäische Gesetzgeber hat jedoch nicht die gesamte Materie geregelt, die im deutschen Datenschutzrecht zu finden ist. Es stellt sich daher die Frage, ob deutsche, über den Regelungsbereich des DSGVO hinausgehende Vorschriften weiterhin neben der DSGVO existieren können.