Vermutlich geht der Entwurf zum neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) am 1. Februar 2017 gemeinsam mit dem Entwurf für das BKA-Gesetz ins Kabinett, spekuliert der Branchenverband Bitkom. Es sei zu erwarten, dass eine Streichung der zweckändernden Weiterverarbeitung im berechtigten Interesse erfolge. Voraussichtlich soll der Entwurf zur gleichen Zeit in den Bundestag und den Bundesrat eingebracht werden, erwartet wird die erste Lesung im Bundestag circa Mitte März. Den Terminkalendern von Bundestag und Bundesrat lässt sich dies gegenwärtig allerdings noch nicht entnehmen.
DSGVO: Das EU-Gesetz und nationale Ausformulierungen
Ab dem 25. Mai 2018 gilt die DSGVO für alle Mitgliedstaaten der EU direkt. Dennoch bleiben für die einzelnen Staaten Öffnungsklauseln für ergänzende nationale Regelungen, etwa hinsichtlich des Beschäftigtendatenschutzes oder betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Der zweiten Fassung des Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetzes EU – DSAnpUG-EU, die das Bundesinnenministerium (BMI) im November 2016 veröffentlicht hat, ist bereits zu entnehmen, von welchen dieser Öffnungsklauseln die deutsche Regierung Gebrauch machen möchte.
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