Welche Schritte im Rahmen Ihres DSGVO-Umsetzungsprojekts sind verpflichtend? Was ist zu bedenken?
DSGVO-Compliance im Unternehmen: Ein detaillierter Praxisleitfaden

Welche Schritte im Rahmen Ihres DSGVO-Umsetzungsprojekts sind verpflichtend? Was ist zu bedenken?
Die DSGVO führt den Begriff einer „Hauptniederlassung“ innerhalb von Unternehmensgruppen ein. Der Ort der „Hauptniederlassung“ soll für die Bestimmung der Zuständigkeit der „federführenden Aufsichtsbehörde“ gemäß Art. 56 DSGVO maßgeblich sein. Das heißt die vorherrschend zuständige Aufsichtsbehörde im Falle von grenzüberschreitenden Verarbeitungen innerhalb einer Unternehmensgruppe. Was das genau bedeutet, erläutern wir hier.
Die Zuweisung und Aufteilung (oder Zentralisierung) der Funktion des Verantwortlichen und gegebenenfalls des Auftragsverarbeiters zwischen einzelnen Gesellschaften; insbesondere innerhalb von Unternehmensgruppen und Konzernen. Zwei zentrale Punkte sind hier von Belang. Sie prüfen und entschieden: ob und für welche Verarbeitungstätigkeiten welche Gesellschaften als Verantwortlicher gelten oder gelten sollten und für welche Verarbeitungstätigkeiten sie hingegen als Auftragsverarbeiter in Frage kommen.
Für Ihr Unternehmen ist ein unterstützender Prozess für den Datenschutz unerlässlich: Sie müssen bestimmen, wo und unter welchen Umständen mit personenbezogenen Daten umgegangen wird. Dadurch wird es Ihnen überhaupt erst möglich zu beurteilen, ob und inwieweit die DSGVO für ihr Unternehmen überhaupt gilt. In diesem Abschnitt erklären wir Ihnen dazu die Grundlagen und die Anforderungen.
Mit Einführung der DSGVO müssen sich datenverarbeitende Unternehmen mit neuen Bußgeldern und Sanktionen auseinanderzusetzen. Wir geben einen Ausblick.
In einer Pressemitteilung vom 16. Januar 2017 hat die Art.29-Datenschutzgruppe ihr Arbeitsprogramm für 2017 (PDF) vorgestellt. Kernstück des Maßnahmenplans sind die Guidelines zum „Recht auf …
Vermutlich geht der Entwurf zum neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) am 1. Februar 2017 gemeinsam mit dem Entwurf für das BKA-Gesetz ins Kabinett, spekuliert der Branchenverband Bitkom. …
Die EU-Kommission hat offiziell den Entwurf einer neuen ePrivacy-Verordnung vorgelegt – wir stellen die wesentlichen Neuerungen kursorisch vor.
Auf rechtlicher Ebene beschränkt sich die Diskussion um personenbezogene Daten nicht ausschließlich auf deren Schutz, mithin darauf die Grenzen der rechtmäßigen Verarbeitung solcher Information festzulegen. …
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird den Umgang mit personenbezogenen Daten auf Grundlage von Einwilligungserklärungen verändern. Vieles bleibt im Vergleich zur gegenwärtigen Rechtslage jedoch auch gleich. Wir …