Während die Auswirkungen des Brexits momentan noch sehr ungewiss sind, ist es äußerst wahrscheinlich, dass Großbritannien – selbst im Falle eines Austritts aus der EU – die DSGVO dennoch umsetzen oder jedenfalls eine eigene, jedoch an die DSGVO angelehnte Regelung etablieren wird. Für UK erscheint solch eine Vorgehensweise notwendig, um einen freien Datenverkehr zwischen der EU und Großbritannien in Anbetracht ihrer fortwährenden Handelsbeziehungen – ungeachtet jeglicher Post-Brexit Szenarien – sicherstellen zu können. Aussagen der britischen Datenschutzbehörde (UK Information Commissioner’s Office – ICO) vor und nach dem Referendum bestätigen diese Einschätzung. Ein Statement dazu können Sie beispielsweise auf der offiziellen Seite des ICO nachlesen.
Deutsche Unternehmen in Großbritannien: Kommentare zu den Brexit-Folgen
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir auch deutschen Unternehmen, insbesondere wenn sie über eine Niederlassung in Großbritannien verfügen oder dort anderweitig geschäftlich tätig sind, den Blick auf das Vereinigte Königreich nicht gänzlich zu verlieren. Auf unserer internationalen Homepage finden Sie mehrere Beträge, in denen die wesentlichen Reformbereiche der DSGVO und ihre (möglichen) Auswirkungen auf Ihr Unternehmen aus britischer rechtlicher Sichtweise diskutiert werden:
- EU General Data Protection Regulation: A UK perspective on its key aspects
- Ein Blogbeitrag zur EU General Data Protection Regulation, erneut aus britischer Perspektive
- What will Brexit mean for data protection laws in the UK?
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