Die bisher rein deutsche Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten wird mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 für Unternehmen in allen Mitgliedsstaaten relevant, sofern …
Autor: Dr. Marc Störing
Dr. Marc Störing ist im Kölner Büro von Osborne Clarke seit 2008 als Rechtsanwalt tätig und berät Unternehmen im Schwerpunkt zum Datenschutzrecht.